
handwerksähnliche Gewerbe, diejenigen Gewerbe (derzeit 57), die in der Anlage B zu § 18 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgeführt sind und in handwerksähnlicher Betriebsform betrieben werden. Beginn und Ende eines handwerksähnlichen Gewerbes sind der zuständigen Handwerkskammer anzuzeigen. Meist han...
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